Datenschutz

 
 

Information nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung für
Mitglieder des Vereins Basket 100 e.V. (gültig ab 25. Mai 2018)

 
  Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben hat einen hohen Stellenwert für unseren Verein. Wir möchten Sie nachfolgend über die Erhebung ihr personenbezogenen Daten bei uns aufklären:  
  Verantwortliche Stelle:
Für die Datenerhebung und -verarbeitung ist der Verein verantwortlich, bei dem Sie Mitglied geworden sind. Im Rahmen der Mitgliedsaufnahme bitten wir Sie, einen Aufnahmeantrag auszufüllen. Die im Aufnahmeantrag enthaltenen Angaben sind für den Verein für die Abwicklung der Vereinstätigkeiten erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Daten, die wir benötigen:
Wir erheben von Ihnen Daten, die für den Verein für die Abwicklung der Vereinstätigkeit erforderlich sind: Vorname, Name, Straße, Wohnort, E-Mail, Telefon, Fax (falls keine E-Mail vorhanden).

Datenlöschung:
Alle von uns erhobenen Daten werden vernichtet bzw. gelöscht, sobald sie für die Vereinstätigkeiten nicht mehr erforderlich sind oder Sie die Vereinsmitgliedschaft gekündigt haben.

Vertrauliche Behandlung Ihrer Daten:
Ihre Daten behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Ihre Datenschutzrechte:
Wir möchten Sie zudem über Ihre Rechte informieren: Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten oder auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Es besteht zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegt und in den Fällen des Art. 209 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Das Beschwerderecht kann insbesondere bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedsstaat des Aufenthaltsorts oder des Arbeitsplatzes der betroffenen Person oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend gemacht werden.
 
 
 

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